Über 31 Jahre nach dem Reaktorunfall
von Tschernobyl setzen immer noch viele europäische Länder auf Kernenergie. Eine
atomare Katastrophe kalkulieren sie nicht eint. Geschädigte und Nachbarländer würden
auf dem Großteil ihrer Kosten sitzen bleiben.
Die Kosten für einen möglichen Super-GAU in Europa wurden vom ‚Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft‘ (FÖS) auf 100 bis 430 Milliarden Euro geschätzt. Die verantwortlichen Betreiber würden wohl nur zu einem sehr geringen Teil davon aufkommen, weil die international vereinbarte Haftungs- und Deckungsvorsorge laut FÖS nicht annähernd ausreiche. Sie ist meist nur auf maximal 381 Millionen Euro begrenzt. Die anfallenden Kosten könnten diese Beträge jedoch bis zum Tausendfachen übersteigen.
In fast allen europäischen Staaten ist außerdem die Haftungshöhe begrenzt. Und Versicherungen schließen Schäden aus Reaktorunfällen grundsätzlich komplett aus.
Die Bundesrepublik nimmt im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. Sie stellt im Schadensfall 2,5 Milliarden Euro durch Deckungsvorsorge bereit, viel mehr als andere Staaten.
Andere Länder, andere Standards, technisch oft viel geringere als hierzulande. Längst nicht alle Anlagen in Europa sind auf dem Stand der heutigen Technik. Rund 30 Atomkraftwerke haben bereits ein stolzes Alter von 30 bis 50 Jahren erreicht.
Käme es z. B. im Kernkraftwerk Paks in Ungarn zu einem schweren Unfall, wären die geschätzten Kosten 180-fach höher als die Entschädigung, die von ungarischer Seite gezahlt werden müsste (laut FÖS-Studie ).
"Die Bürger können ebenso wie die Unternehmen, der Bund, die Länder und die Gemeinden Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Betreiber des havarierten AKW vor den Gerichten des Staates geltend machen, in dem sich das AKW befindet." (Jurist Hartmut Gaßner) Das bedeutet:
Werden Ihr Haus, Ihr Garten und Ihr Körper verstrahlt, müssen Sie im Ausland klagen – auf eigene Kosten und ohne große Chancen auf Entschädigung.
Gibt das nicht sehr zu denken?
Die Kosten für einen möglichen Super-GAU in Europa wurden vom ‚Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft‘ (FÖS) auf 100 bis 430 Milliarden Euro geschätzt. Die verantwortlichen Betreiber würden wohl nur zu einem sehr geringen Teil davon aufkommen, weil die international vereinbarte Haftungs- und Deckungsvorsorge laut FÖS nicht annähernd ausreiche. Sie ist meist nur auf maximal 381 Millionen Euro begrenzt. Die anfallenden Kosten könnten diese Beträge jedoch bis zum Tausendfachen übersteigen.
In fast allen europäischen Staaten ist außerdem die Haftungshöhe begrenzt. Und Versicherungen schließen Schäden aus Reaktorunfällen grundsätzlich komplett aus.
Die Bundesrepublik nimmt im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. Sie stellt im Schadensfall 2,5 Milliarden Euro durch Deckungsvorsorge bereit, viel mehr als andere Staaten.
Andere Länder, andere Standards, technisch oft viel geringere als hierzulande. Längst nicht alle Anlagen in Europa sind auf dem Stand der heutigen Technik. Rund 30 Atomkraftwerke haben bereits ein stolzes Alter von 30 bis 50 Jahren erreicht.
Käme es z. B. im Kernkraftwerk Paks in Ungarn zu einem schweren Unfall, wären die geschätzten Kosten 180-fach höher als die Entschädigung, die von ungarischer Seite gezahlt werden müsste (laut FÖS-Studie ).
"Die Bürger können ebenso wie die Unternehmen, der Bund, die Länder und die Gemeinden Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Betreiber des havarierten AKW vor den Gerichten des Staates geltend machen, in dem sich das AKW befindet." (Jurist Hartmut Gaßner) Das bedeutet:
Werden Ihr Haus, Ihr Garten und Ihr Körper verstrahlt, müssen Sie im Ausland klagen – auf eigene Kosten und ohne große Chancen auf Entschädigung.
Gibt das nicht sehr zu denken?
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