Dienstag, 23. Februar 2016

Endlich! Nazi vom Anwalts- & Richterberuf ausgeschlossen - leider vorerst nur in NRW

In Nordrhein-Westfalen wurde einem mehrfach vorbestraften Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen versperrt. Dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann wurde die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert. Das Verwaltungsgericht Minden entschied jetzt: zu Recht. Das Rechtsreferendariat ist erforderlich, um für den Anwaltsberuf zugelassen zu werden und um Richter werden zu können .

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